Vorgehen bei einem Umfall

Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht

(1) Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch DIALOG SCOOTER mitzuteilen; unverzüglich mitteilungspflichtig sind ebenfalls Schäden und Defekte, die der DIALOG SCOOTER eScooter bereits bei Mietbeginn offensichtlich erkennbar aufweist.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführter DIALOG SCOOTER eScooter beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch DIALOG SCOOTER mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgehensweise mit DIALOG SCOOTER abzustimmen und deren Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

  1. a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, DIALOG SCOOTER davon vertragsgemäß informiert wurde), und
  2. b) nach Absprache mit DIALOG SCOOTER ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden, und
  3. c) der DIALOG SCOOTER eScooter nach Absprache mit DIALOG SCOOTER sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführter DIALOG SCOOTER eScooter beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz dieses Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber DIALOG SCOOTER verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird DIALOG SCOOTER dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses Formular ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Formulars beim Kunden vollständig ausgefüllt an DIALOG SCOOTER zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an DIALOG SCOOTER. Erfolgt keine fristgemäße Rücksendung des Formulars zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. DIALOG SCOOTER behält sich in diesem Fall vor, den Kunden mit allen unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, zu belasten.

(5) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit unfallbedingten Schäden am Eigentum von DIALOG SCOOTER stehen ausschließlich DIALOG SCOOTER zu. Sofern der Kunde Zahlungen von Dritten im Zusammenhang mit Schäden am Eigentum von DIALOG SCOOTER erhält, sind diese Zahlungen unverzüglich DIALOG SCOOTER anzuzeigen und auszukehren. 

(6) Auf Verlangen von DIALOG SCOOTER hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des DIALOG SCOOTER eScooters mitzuteilen und die Besichtigung des eScooters zu ermöglichen.

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