Fahren und Parken

§5 Fahrt

(1) Zur Führung von DIALOG SCOOTER eScootern sind ausschließlich Personen berechtigt, die

  1. a) ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und
  2. b) über ein aktives DIALOG SCOOTER Benutzerkonto bei DIALOG SCOOTER verfügen.

(2) Der Kunde muss in der Lage sein, ein DIALOG SCOOTER eScooter verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen und Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von motorbetriebenen Fahrzeugen haben sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung der DIALOG SCOOTER eScooter vertraut sein.

(3) Falls es für den Typ des gemieteten Fahrzeugs erforderlich ist, kann DIALOG SCOOTER vor Anmietung und Nutzung weitere Unterlagen vom Kunden anfordern, z. B. den Führerschein, die der Nutzer über die DIALOG SCOOTER App oder per E-Mail an DIALOG SCOOTER übermitteln kann.

(4) DIALOG SCOOTER ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen. DIALOG SCOOTER ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des DIALOG SCOOTER eScooters zu untersagen, falls die begründete Annahme eines vertragswidriges Verhaltens  gegeben ist.

(5) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Führung von DIALOG SCOOTER eScootern zu ermöglichen, soweit dies nicht durch DIALOG SCOOTER ausdrücklich und in Textform gestattet wird – etwa durch das Anmieten eines zweiten DIALOG SCOOTER eScooter auf einen Benutzeraccount.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, den DIALOG SCOOTER eScooter vor Fahrtantritt auf offensichtliche die Verkehrssicherheit und allgemeine Funktionsweise beeinträchtigende Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch an den DIALOG SCOOTER Kundendienst oder über die DIALOG SCOOTER App an DIALOG SCOOTER zu melden und die Nutzung des DIALOG SCOOTER eScooters nicht zu beginnen. DIALOG SCOOTER kann die Benutzung des DIALOG SCOOTER eScooters untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheint. Auch sonstige offensichtlich kleinere Mängel wie Reifenschäden oder Schäden am Spritzschutz, fehlendes Nummernschild müssen unverzüglich gemeldet werden.

(7) Der Kunde ist verpflichtet,

  1. a) den genutzten DIALOG SCOOTER eScooter pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die Hinweise von DIALOG SCOOTER sowie die sonstige allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten (max. Belastung 100 kg),
  2. b) den DIALOG SCOOTER eScooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen,
  3. c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich DIALOG SCOOTER mitzuteilen,
  4. d) sicherzustellen, dass der DIALOG SCOOTER eScooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird,
  5. e) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des DIALOG SCOOTER eScooters, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht ausdrücklich von DIALOG SCOOTER übernommen werden,
  6. f) eigenständig die am jeweiligen Nutzungsort vorgeschriebene Schutzausrüstung zu verwenden,
  7. g) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des eScooters unverzüglich anzuhalten und DIALOG SCOOTER zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie
  8. h) sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines DIALOG SCOOTER eScooters die Batterie beim Verlassen des DIALOG SCOOTER Geschäftsgebietes ausreichende Kapazität (mindestens 5 %) aufweist, um den eScooter wieder in das DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiet zurückzubringen.

(8) Dem Kunden ist es untersagt,

  1. a) den DIALOG SCOOTER eScooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
  2. b) den DIALOG SCOOTER eScooter für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
  3. c) den DIALOG SCOOTER eScooter für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden.
  4. d) den DIALOG SCOOTER eScooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden,
  5. e) mit dem DIALOG SCOOTER eScooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den DIALOG SCOOTER eScooter beschädigen könnten,
  6. f) den DIALOG SCOOTER eScooter mit einer weiteren Person zu verwenden,
  7. g) den DIALOG SCOOTER eScooter für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
  8. h) den DIALOG SCOOTER eScooter grob zu verschmutzen,
  9. i) weitere Personen, insbesondere Kinder oder Kleinkinder, entgeltlich oder unentgeltlich zu befördern,
  10. j) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am DIALOG SCOOTER eScooter auszuführen oder ausführen zu lassen, sowie
  11. k) DIALOG SCOOTER eScooter quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den gewöhnlichen Straßenverkehr (Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr) behindernd abzustellen und zu parken.

Für jeden einzelnen Verstoß gegen vorgenannte Punkte vereinbaren die Parteien eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 50.- €. DIALOG SCOOTER behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor. Der Fortsetzungszusammenhang wird ausgeschlossen.

(9) „DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet in einer Stadt, in dessen Grenzen der DIALOG SCOOTER eScooter angemietet und genutzt werden kann (nachfolgend „DIALOG SCOOTER Stadt“ genannt). Ein DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiet kann aus verschiedenen Zonen bestehen. So ist das Parken eines DIALOG SCOOTER eScooters in bestimmten farblich markierten Zonen nicht zulässig und die Beendigung des Einzelmietvertrages nicht möglich. Für das Anmieten des DIALOG SCOOTER eScooters in einer speziell ausgewiesenen Zone können gesonderte Gebühren gemäß der Tarif- und Kostenordnung entstehen. Die jeweiligen DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiete der DIALOG SCOOTER Städte können in ihrer jeweils aktuellen Form auf dem DIALOG SCOOTER Internetportal und in der DIALOG SCOOTER App eingesehen werden.

 

 

§11 Parken und Mietende

(1) Möchte der Kunde einen Mietvorgang und damit den Einzelmietvertrag beenden, so ist er verpflichtet:

  1. a) sich mit Hilfe der DIALOG SCOOTER App über die jeweils von DIALOG SCOOTER freigegebenen Parkmöglichkeiten in dem jeweiligen DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiet zu informieren und den DIALOG SCOOTER eScooter ordnungsgemäß unter Beachtung der anwendbaren Regeln (insbesondere der StVO) entsprechend, wahlweise auf einem von DIALOG SCOOTER bereitgestellten besonders gekennzeichneten Stellplatz oder, sofern dort das Parken des DIALOG SCOOTER eScooters zulässig ist, auf Flächen des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder etwaiger vom Eigentümer der Flächen angeordnete Verbote geht zu Lasten des Kunden;
  2. b) nicht auf einem Privat- oder Firmengelände (z.B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.) zu parken, soweit diese nicht ausdrücklich als DIALOG SCOOTER Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie Parkplätze von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen;
  3. c) die Miete des DIALOG SCOOTER eScooters ist nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „9-20 Uhr“, „Dienstags, 8-18 Uhr“ oder „Elektrokleinstfahrzeuge ausgenommen“) zu beenden. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen);
  4. d) den DIALOG SCOOTER eScooter so zu parken, dass er nicht jederzeit für jedermann zugänglich ist.

(2) Erst nach ordnungsgemäßem Abstellen/Parken des DIALOG SCOOTER eScooters ist der Kunde berechtigt die Beendigung des Mietvorgangs einzuleiten und den DIALOG SCOOTER eScooter zurückzugeben.

(3) Der DIALOG SCOOTER eScooter darf insbesondere nicht wie folgt abgestellt oder geparkt werden:

an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Ein- und Ausfahrten, Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo der DIALOG SCOOTER eScooter Straßen-, Hinweis und Orientierungsschilder, Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, und generell an jedem anderen verbotenen Ort, wo das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt verboten bzw. reglementiert ist.

(4) Wenn der Kunde die Rückgabe des DIALOG SCOOTER eScooter nicht ordnungs- und vertragsgemäß durchführt und der DIALOG SCOOTER eScooter für einen Diebstahl oder Vandalismus missbraucht wird, haftet der Kunde DIALOG SCOOTER gegenüber für etwaige, dadurch verursachte Schäden.

(5) Der Mietvorgang kann nur beendet werden,

  1. a) wenn sich der DIALOG SCOOTER eScooter innerhalb eines DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiets und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Die Grenzen des DIALOG SCOOTER Geschäftsgebiets und einer Parkverbotszone können jederzeit in der DIALOG SCOOTER App angezeigt werden. Die Anzeige in der DIALOG SCOOTER App dient der Orientierung und bietet keine Gewähr der Richtigkeit. Der Kunde versichert sich unabhängig über das ordnungsgemäße Parken;
  2. b) wenn am Standort des DIALOG SCOOTER eScooters eine Mobiltelefonverbindung herstellbar ist. Sollte dies im Ausnahmefall einmal nicht der Fall sein, so muss der DIALOG SCOOTER eScooter vom Kunden entsprechend umgeparkt werden.

(6) Zum Schutz des Kunden wird die Beendigung eines Mietvorgangs automatisch bei Abstellen des eScooters eingeleitet, wenn dieser für eine Weile (ca. 60 Minuten) nicht genutzt oder bewegt wird.

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